General- und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – braucht man das?
Durch Unfall, Krankheit oder altersbedingten geistigen Abbau kann jeder Mensch in die Situation kommen, dass er seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten (Gesundheitsvorsorge, Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen, Kranken- und Rentenversicherungsangelegenheiten, Bank-, Steuer-, Wohnungs- und Heimangelegenheiten, u.a.) nicht mehr selbstbestimmt regeln oder seinen Willen nicht mehr kommunizieren kann. Im Vortrag werden die Möglichkeiten einer entsprechenden Vollmachterteilung, vorzugsweise an nahe Angehörige, einer – möglicherweise nicht erwünschten – Betreuerbestellung durch das Gericht und deren Vermeidung dargestellt. Ferner wird die Errichtung einer Patientenverfügung besprochen.
Dr. Hans Göggelmann, Fachanwalt für Familienrecht
Felix-Fabri-Saal