Widerruf

Rücktritt vom Vertrag

Der GT kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

– die Mindestzahl der Teilnehmenden nicht erreicht wird,
– die Veranstaltung des GT aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre des GT liegt, ausfällt.

Sie können bei den Veranstaltungen bis drei Arbeitstage vor Veranstaltungs- bzw. Fahrtbeginn kostenlos zurücktreten. Danach wird die volle Gebühr fällig, sofern kein Ersatz gefunden wird.

Tritt der GT mit Leistungen gegenüber Dritten (z.B. Eintrittskarten) in Vorleistung, müssen diese Kosten in jedem Fall übernommen werden.